Website-Sitzung
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Bedingungen für Community Konten, redaktionelle Einreichungen und kommerzielle Angebote.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Webseite https://blendenraum-frankfurt.de/, für Benutzerkonten, redaktionelle Einreichungen sowie für die Präsentation von Fotokursen und Fotowalks.
Anbieter der Plattform ist:
Blendenraum Frankfurt
Inhaber: Heiko Lüdemann
Dunantring 5
65936 Frankfurt am Main
Deutschland
E-Mail: post@blendenraum-frankfurt.de
Das Lesen öffentlich zugänglicher Inhalte, die Registrierung und die Nutzung des persönlichen Redaktionsbereichs sind kostenlos. Jedes registrierte Mitglied erhält denselben Redaktionsbereich und kann dort Fotogeschichten, Fotokurse und Fotowalks zur Prüfung einreichen.
Registrierungsangaben müssen richtig und aktuell sein. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Bei einem vermuteten Missbrauch des Kontos ist die Redaktion unverzüglich zu informieren.
Registrierte Mitglieder können eigene Fotogeschichten und weitere dafür vorgesehene Inhalte zur redaktionellen Prüfung einreichen. Das Absenden begründet keinen Anspruch auf Veröffentlichung. Neue Einreichungen werden geprüft und können zur Überarbeitung zurückgegeben, abgelehnt oder bei einem später erkannten wichtigen Grund entfernt werden.
Ein respektvoller Umgang ist Voraussetzung. Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige, beleidigende, diskriminierende, irreführende oder fremde Rechte verletzende Inhalte sowie unerlaubte Werbung und automatisiert erzeugte Masseneinreichungen.
Einreichende Personen versichern, dass sie über die erforderlichen Rechte an Texten, Bildern und sonstigen Inhalten verfügen und dass Rechte abgebildeter Personen beachtet wurden.
Für die redaktionelle Prüfung und die Veröffentlichung auf Blendenraum Frankfurt wird dem Betreiber ein einfaches, räumlich unbeschränktes und für die Dauer der Veröffentlichung geltendes Nutzungsrecht eingeräumt. Es umfasst die technisch erforderliche Speicherung, Größenanpassung, Darstellung sowie die Bewerbung des veröffentlichten Inhalts innerhalb der eigenen Webseite und der eigenen redaktionellen Kanäle. Das Urheberrecht verbleibt bei der einreichenden Person.
Externe Anbieter können Fotokurse und Fotowalks zur Prüfung einreichen. Angaben zu Inhalt, Termin, Ort, Preis, Teilnehmerzahl, Kontakt, Buchung und Anbieter müssen vollständig, verständlich und wahr sein. Änderungen sind der Redaktion rechtzeitig mitzuteilen.
Blendenraum Frankfurt stellt die technische und redaktionelle Präsentationsfläche bereit. Der Vertrag über Teilnahme, Bezahlung, Durchführung, Stornierung oder Erstattung kommt ausschließlich zwischen dem im Angebot genannten Anbieter und der teilnehmenden Person zustande. Dies gilt nicht, wenn Blendenraum Frankfurt in einem Angebot ausdrücklich selbst als Veranstalter genannt wird.
Die Veröffentlichung eigener Fotogeschichten und nicht kommerzieller Community Inhalte bleibt kostenlos. Für kommerzielle Fotokursanzeigen und kostenpflichtige Fotowalk Anzeigen gelten nach redaktioneller Freigabe die auf der Webseite beschriebenen Anzeigenmodelle.
Die ersten fünf externen Anbieter können im Rahmen des ausdrücklich bestätigten Gründungsangebots jeweils ein kommerzielles Angebot für drei Monate kostenfrei präsentieren. Das eigene Angebot des Seitenbetreibers wird bei diesen fünf Plätzen nicht mitgerechnet. Der Zeitraum beginnt mit der Freischaltung. Es erfolgt keine automatische kostenpflichtige Verlängerung.
Nach dem Gründungsangebot stehen derzeit folgende Modelle zur Verfügung:
Die genannten Preise sind Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Mit dem Absenden eines Einreichungsformulars wird noch kein kostenpflichtiger Vertrag geschlossen. Ein kostenpflichtiges Anzeigenverhältnis entsteht erst, wenn Inhalt, Beginn, Anzeigenmodell, Laufzeit und Zahlungsweise nach der redaktionellen Prüfung in Textform bestätigt wurden.
Vor dem Ende eines bestätigten Gründungsangebots wird das weitere Vorgehen persönlich abgestimmt. Ohne eine ausdrückliche Vereinbarung entstehen keine kostenpflichtige Verlängerung und keine automatische Abbuchung.
Die Redaktion darf Einreichungen ablehnen oder eine Überarbeitung verlangen, wenn Inhalte nicht zum regionalen und fotografischen Schwerpunkt passen, Angaben unvollständig sind, die Darstellung die Qualität der Plattform beeinträchtigt oder ein rechtlicher beziehungsweise sachlicher Grund entgegensteht.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen können Inhalte entfernt und Benutzerkonten eingeschränkt oder gesperrt werden. Vor einer dauerhaften Sperrung wird die betroffene Person grundsätzlich angehört, soweit nicht ein sofortiges Handeln zum Schutz anderer Personen oder der Plattform erforderlich ist.
Ein Anspruch auf eine jederzeit unterbrechungsfreie Erreichbarkeit besteht nicht. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen beim Hosting oder notwendige Weiterentwicklungen können die Nutzung vorübergehend einschränken. Wesentliche Änderungen, die laufende kostenpflichtige Anzeigen betreffen, werden den betroffenen Anbietern rechtzeitig mitgeteilt.
Blendenraum Frankfurt haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Gesetzlich zwingende Haftung bleibt unberührt.
Für die Durchführung, Sicherheit, Qualität und rechtliche Zulässigkeit externer Fotokurse und Fotowalks ist der jeweils genannte Anbieter verantwortlich. Blendenraum Frankfurt übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Zahl an Buchungen, Aufrufen oder eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen.
Ein kostenloses Benutzerkonto kann jederzeit durch eine Nachricht an die Redaktion zur Löschung angefragt werden. Offene Einreichungen können dabei entfernt werden. Für bereits veröffentlichte redaktionelle Beiträge wird gemeinsam geklärt, ob sie gelöscht, anonymisiert oder mit Zustimmung weitergeführt werden.
Die Beendigung kostenpflichtiger Anzeigen richtet sich nach der individuell in Textform bestätigten Vereinbarung. Das Recht zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
Gesetzliche Widerrufsrechte und sonstige zwingende Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt. Soweit für eine kostenpflichtige Vereinbarung eine gesonderte Widerrufsbelehrung erforderlich ist, wird sie vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss solcher Regelungen, die zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates beschränken würden, in dem eine Verbraucherin oder ein Verbraucher den gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Änderungen dieser Bedingungen werden kenntlich gemacht. Für bereits bestätigte kostenpflichtige Vereinbarungen gelten Änderungen nur, wenn sie wirksam einbezogen wurden oder gesetzlich erforderlich sind.
Stand: 28. Juli 2026